Erbensuche in einer globalisierten Welt

Erbensuche in einer globalisierten Welt

Wer träumt nicht von der reichen Erbtante in Übersee – und auch wenn viele es nicht glauben wollen, sie gibt es. Doch in den meisten Fällen handelt es sich um untergetauchte, entlaufene, verschleppte oder vermisste Menschen. Gleichermaßen kommt es vor, dass ein Privatdetektiv Wien eine Person oder mehrere Personen ausfindig machen muss, die als Erben in einem Testament benannt sind bzw. solche, deren Identität als Erbe noch nicht festgestellt ist.

Die Suche nach dem oder den Erben

Unter einer Erbensuche wird, wie der Name bereits sagt, die Suche nach den Erben eines verstorbenen Erblassers verstanden. Ein solches Verfahren ist in der Regel nicht notwendig, da die Erben mit ihren jeweiligen Wohnorten bekannt sind. Besonders nach dem Krieg war die Erbensuche ein großes Thema und noch heute kommt es in Ausnahmefällen dazu, dass nicht bekannt ist, wo sich die nächsten Verstorbenen eines Verstorbenen aufhalten. Hin und wieder ist es auch nötig, erst einmal in Erfahrung zu bringen, ob überhaupt erbberechtigte Verwandte des Erblassers vorhanden sind. Bis das die Suche beendet ist, müssen sich die Miterben der Erbengemeinschaft gedulden, bevor der Erbanteil feststeht.

Dies gilt vor allem dann, wenn es bei dem Anfall der Erbschaft nicht klar ist, ob der Erblasser Verwandte hat. In einem solchen Fall erweist sich die Erbensuche als recht schwierig. Die Nachlassgerichte haben bei Kenntnis sogar die Pflicht, diesem ordnungsgerecht nachzugehen. In diesem Zusammenhang gilt es, sämtliche Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge zu überprüfen, um so sicherzustellen, dass keine Erben übersehen wurden.

Die juristische Ermittlungspflicht

Selbst wenn die Erbensuche mitunter mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, so muss diese stets durchgeführt werden, sofern nicht alle Erben bekannt oder auffindbar sind. Für das zuständige Nachlassgericht bzw. den gerichtlich eingesetzten Nachlassverwalter besteht nach § 1.960 BGB eine Ermittlungspflicht. Doch oft führen selbst die sorgfältigsten Recherchen zu keinem Ergebnis, sodass die Erbensuche erfolglos bleibt.

Die Erbfolge wird im Idealfall durch die Erbensuche geklärt oder der betreffende Erbe beantragt einen Erbschein, der ihn als Erben ausweist. Jedoch ist ein Erbenermittlungsverfahren nicht immer mit Erfolg gekrönt. Sollte ein Teil der Erbfolge selbst durch eine intensive Erbensuche durch einen professionellen Erbenermittler, der vom Gericht bestellt wird, nicht geklärt werden, dann findet eine öffentliche Aufforderung nach § 1965 BGB statt. Durch diese werden weitere Beteiligte zur Meldung aufgefordert. Die bislang unbekannten Beteiligten haben eine gesetzliche Frist von sechs Wochen, sich beim zuständigen Nachlassgericht zu melden. Sollte dies nicht geschehen, dann bleiben die etwaig unbekannten Erben im Nachlassverfahren unberücksichtigt. Das bedeutet, sie werden als nicht erbberechtigte Erben geführt.

Durch eine Erbensuche kann in vielen Fällen nicht nur ein Teil der Erbfolge geklärt werden, sondern die gesamte Erbfolge. Mitunter kommt es auch vor, dass kein einziger Erbe bekannt ist. In einem solchen Fall wird vom Nachlassgericht versucht, im Zuge der Erbensuche gesetzliche Erben zu ermitteln, denen der Nachlass von Gesetz her zusteht. Sollten selbst gesetzliche Erben nicht vorhanden oder aufzufinden sein, dann fällt der gesamte Nachlass an den Fiskus.

Jedoch kommt der Nachlass des verstorbenen Erblassers in einem solchen Fall zumindest für eine Zeit lang in die gerichtliche Hinterlegung, bis das eindeutig geklärt ist, dass keinerlei Erben existieren. Selbstverständlich ist dies nur dann der Fall, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, bei der eine gewillkürte Erbeinsetzung vorgegeben ist.

Wie werden Erben ermittelt?

Die zuständigen Ermittler müssen neben Auskünften aus zahlreichen Registern unzählige Ehe-, Geburts- und Scheidungsurkunden sowie Wohnsitzmeldungen überprüfen, um so einen Familienstammbaum des Verstorbenen zu ermitteln. Freunde, Bekannte oder noch vorhandene Familienmitglieder des Erblassers können dabei behilflich sein.

Zudem ist es bei der Erbensuche sowohl dem Nachlassgericht als auch den Nachlasspflegern möglich, auf zahlreiche öffentliche Medien zurückzugreifen. Das beginnt bei Anzeigenschaltungen, in denen durch öffentliche Bekanntmachungen Erben gesucht werden bis hin zu Anfragen im Ausland.

Detektive mit der Erbensuche beauftragen

In der Praxis erweist sich die Suche nach erbberechtigten Verwandten als äußerst schwierig, denn oftmals ist noch nicht einmal bekannt, ob solche existieren. Eine Erbenermittlung stellt sich häufig als die vergleichbare nach der berühmten Nadel im Heuhaufen dar. Darüber hinaus erfordert die Erbensuche in der Regel ein spezielles Fachwissen. Sollte es sich also um Verwandte des Erblassers handeln, die in Folge einer Flucht oder Emigration im Ausland befinden, dann ist Expertenwissen gefragt, um diese ausfindig zu machen.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Erbenermittlung die durch das zuständige Nachlassgericht durchgeführt wird, oft erfolglos bleibt. Der Grund ist, dass das Gericht sich für gewöhnlich mit vielen Fällen gleichzeitig befassen und beschäftigen muss. Dazu kommt, dass die Nachlassgerichte keine entsprechenden Experten beschäftigen. Eben aus diesen Gründen kommen auf diesem Gebiet häufig Privatdetektive, Suchdienste oder spezielle Erbenermittler zum Einsatz. Sie sind auf diesem Gebiet absolute Profis, sodass die Erfolgschancen steigen. Allerdings sind diese Privatermittler nicht beim Staat angestellt, entstehen Honorarkosten mit der Beauftragung. Diese belaufen sich zwischen 20 und 40 Prozent des der zu suchenden Person zufallenden Erbteils aus und werden nur dann fällig, wenn die Suche erfolgreich war.

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